Kipp- und Absetzbehälter DGUV 114-010
Laut der gesetzlichen Vorschriften (DGUV Regel) müssen austauschbare Kipp- und Absetzbehälter mindestens einmal im Jahr durch eine befähigte Person bzw. durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Durch die Prüfung werden Zustand und Ausrüstung des Kippbehälters geprüft, sodass Sie und Ihre Mitarbeiter sicher sind.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Reparaturarbeiten.
Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.